nopaloma doch erlaubt

In der Januar-Ausgabe von DpS berichteten wir auf Seite 4 und 5, dass "nopaloma" verboten sei. Mittlerweile gilt das nicht mehr, Nopaloma ist nicht mehr verboten.

DpS berichtete, dass das BMUB mit Schreiben vom 4.1.2016 informierte, dass der Einsatz von nopaloma gegen Regelungen des Artenschutzrechts, des Tierschutzrechts und des Jagdrechts verstoßen würde.

Mit Schreiben vom 26.4.2016 informierte uns der Rechtsverteter von nopaloma unter anderem darüber, dass

  • nopaloma am 14.1.2016 in einem Schreiben an das BMUG dessen Rechtsauffassung als irrig bezeichnete (und diese Auffassung ausführte bzw. belegte)
  • das BMUB am 15.2.2016 der Firma nopaloma mitteilte, dass sein Schreiben vom 4.1.2016 fälschlich an nopaloma versandt wurde und als gegenstandslos betrachtet werden soll.

Anders formuliert: Nopaloma ist nicht verboten (Stand 13.5.2016).

Wir freuen uns, dass das Bundesministerium (s)einen Fehler eingeräumt hat und ein weiteres Präparat zur Verfügung steht.